Die integrierte Grundwasserbewirtschaftung von Hessen- wasser gewährleistet umweltbewusste Wasserversorgung: Ökologisch, ressourcenschonend und verantwortungsvoll.
Die Europäische Union hat sich mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) das Ziel gesetzt, bis spätestens 2027 europaweit alle Oberflächengewässer und Grundwasserkörper in einen guten Zustand zu bringen oder ihren guten Zustand zu erhalten.
Der Fokus für die Sicherstellung der nachhaltigen Trinkwasserversorgung und den Grundwasserschutz liegt auf der Vermeidung des Eintrags von Schadstoffen in das Wasser und die Erreichung sowie Erhaltung eines guten chemischen Zustands der Grundwasserkörper.
Für festgelegte Bewirtschaftungsplanperioden erstellt das hessische Umweltministerium jeweils einen Bewirtschaftungsplan und ein Maßnahmenprogramm. Zu den veröffentlichten Entwürfen nimmt Hessenwasser regelmäßig Stellung und formuliert Vorschläge zur Berücksichtigung der Anforderungen aus Sicht der der Wasserversorgung. Die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme der jeweiligen Bewirtschaftungsplanperioden sind veröffentlicht (Link flussgebiete.hessen.de). Die Stellungnahmen von Hessenwasser zu den Entwürfen sind wie alle eingegangenen Stellungnahmen ebenfalls auf der gleichen website zu dem Bereich „Öffentlichkeitsarbeit“ unter „Offenlegung Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm des jeweiligen Beteiligungsverfahrens veröffentlicht.
Für die Trinkwasserversorgung und den flächendeckenden Grundwasserschutz ist u. a. der Eintrag von Stickstoff in Form von Nitrat relevant. Der Stickstoffeintrag in das Grundwasser kann aus undichten Abwasserkanälen, durch Düngung in Kleingartenanlagen, vor allem aber durch die Landwirtschaft erfolgen. Um den Eintrag durch die Landwirtschaft zu verringern, verfolgt Hessenwasser bereits seit Jahren in ihren Trinkwassereinzugsgebieten eine kooperative Zusammenarbeit auf Basis geeigneter ordnungsrechtlicher Regelungen.
Das Konzept der kooperativen Zusammenarbeit und eines Beratungsangebotes für die Landwirte ist auch Grundlage der Umsetzung der WRRL durch das Land Hessen in den als Maßnahmenräumen ausgewiesenen Gebieten.
Diese landwirtschaftliche WRRL-Beratung setzte Hessenwasser in den Jahren 2012 bis 2015 im Auftrag des Landes Hessen für den Wasserverband Hessisches Ried (WHR) in vier WRRL-Maßnahmenräumen im Hessischen Ried um. Neben der Entwicklung eines geeigneten und auf die regionalen und standortbezogenen Verhältnisse fokussierten Konzeptes wurde eine Beratungsinfrastruktur aufgebaut und umgesetzt. Auf diese Weise wurde das bestehende Engagement des Unternehmens bei der Kooperation mit Landwirten in den eigenen Wasserschutzgebieten mit der lokalen Umsetzung der europaweiten Richtlinien zum Gewässerschutz ausgeweitet und vertieft.
Nach Vorgabe des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sollen zukünftig verstärkt landwirtschaftliche Verbände als WRRL-Maßnahmenträger gewonnen werden. Daher wird die landwirtschaftliche Beratung im Hessischen Ried seit 2016 (http://lag-wbl-hessen.de/index.php/wrrl-beratung) durch den fortgeführt.